Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller diese Bedingungen als verbindlich an. Die AGB`s wurden bereits mit dem Angebot zur

Kenntnis gebracht.

Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.

 

2. Unsere Angebote sind freibleibend; Liefermöglichkeiten vorbehalten. Aufträge werden von uns schriftlich bestätigt und sind sodann für beide Seiten unwiderruflich. Die angegebenen Maße , Gewichte und Leitungen die bildlichen Darstellungen sind annähernd maßgebend, technische Änderungen bleiben vorbehalten.

 

3. Preise verstehen sich ab Werk Haina, netto. Die erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet; sie wird nicht zurückgenommen.

Die Zahlungsbedingungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, 50% Anzahlung vor Arbeitsbeginn, Restbetrag inkl. Versand und Verpackung vor Auslieferung, ohne Abzug.
Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag verpflichtet sich der Besteller eine Abstandszahlung in Höhe von 20 % vom Auftragswert netto zu bezahlen.

 

4. Lieferfristen und Termine können nur schriftlich verbindlich oder

unverbindlich vereinbart werden. Verzögerungen und Behinderungen durch unverschuldete Umstände einschließlich Betriebsstörungen aller Art entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist und geben uns in begründeten Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen hieraus können nicht geltend gemacht werden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

5. Der Versand der Ware ab Werk erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Auf besonderen Wunsch wird die Lieferung gegen Bruch und Diebstahl versichert, die hierfür anfallenden Kosten werden separat berechnet. Wenn der Käufer die Versandart nicht vorschreibt, wird sie von uns bestimmt, ohne Haftung für die beste Transportart oder den vorteilhaftesten Frachtweg.

Wird in Ausnahmefällen frachtfreie Lieferung vereinbart, so hat der Empfänger die Fracht zu verauslagen; unsere Forderungen werden um die Frachtkosten gekürzt. Auch bei frachtfreier Lieferung reist die Ware auf Gefahr des Bestellers.

Entschädigungsansprüche für Transportschäden oder fehlende Frachtstücke sind direkt bei dem Transporteuer geltend zu machen.

 

6. Entschädigungsansprüche für Beanstandungen bezüglich der Ware sind vom Verkäufer direkt bei dem Transporteur geltend zu machen.

 

7. Die Preise verstehen sich ohne Einbau. Wird von uns ein Festpreis für die Montage durch Werksmonteur vereinbart, so versteht sich dieser Preis für die Kosten der Arbeits- und Reisestunden bei Stellung von Kost und Logis durch den Käufer. Monteurstunden werden auf Stundenbasis abgerechnet. Stellt der Käufer Kost und Logis nicht, werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Montage erstreckt sich nur auf die von uns gelieferten Teile. Erforderlich Hilfskräfte bei der Montage sind auf Kosten des Käufers von diesem zu stellen. Sämtliche Vorarbeiten an den Gebäuden, wie Maurer-, Schmiede-, Elektro, Installations-, Zimmermannsarbeiten u.ä. Sind vor Montagebeginn von Dritten auf Kosten des Käufers vorzunehmen. Kleinere Nachspitzarbeiten werden unter Ausschluß jeglicher diesbezüglicher Gewährleistungsansprüche durch Monteure der Verkäuferin ausgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten werden separat berechnet, sie sind nicht Bestandteil des Vertrages. Bei Verzögerungen oder Behinderungen der Montage durch nicht oder mangelhaft ausgeführte Vorbereitungsarbeiten haben wir das Recht, entstandene Mehrkosten, insbesondere die nochmalige Entsendung unserer Monteure, gesondert zu berechnen.

 

8. Die Abnahme der installierten Anlage erfolgt, sofern die Montage durch unsere Monteure ausgeführt wird, nach Fertigstellung. Kommt es zu keiner Abnahme vor Ort, aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so gilt die installierte Anlage dennoch als abgenommen.

 

9. Bei Verwendung handelsüblichen einwandfreien Materials, ordentliche Werkstattarbeit und fachgemäße Montage durch unsere Monteure leisten wir für eigene Erzeugnisse ein Jahr Garantie, sofern Schäden oder Betriebsstörungen nicht auf unsachgemäße Behandlung im Betrieb des Käufers zurückzuführen sind.Beanstandungen in der Garantiezeit müssen unverzüglich schriftlich gegenüber uns erfolgen. Die beanstandeten Teile sind auf Verlangen vor Ersatzleistung frachtfrei an uns einzusenden. Mit der Ersatzlieferung ist die Verpflichtung aus unserer Garantie erfüllt; weitergehende Forderungen, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.Die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Voraussetzung für Leistungen aus dieser Garantie.Störungen im Betrieb der Anlage, die ihre Ursache in vom Käufer gegebener ungenügender Darstellung der Einbauverhältnisse haben sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Für Handelsware übernehmen wir die uns seitens des Lieferanten gewährte Garantiefrist, ansonsten wird Gewährleistung auf 6 Monate beschränkt.

 

10. Zahlungsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart:

50% Anzahlung vor Materialeinkauf bzw. Fertigungsbeginn, Restzahlung vor Auslieferung ohne Abzug (maßgeblich ist das Rechnungsdatum)auf eines unserer Konten.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, werden gewährte

Sonderkonditionen, Rabatte oder ähnliches hinfällig. Es treten sodann die Listenpreise in Kraft.

Bei Zahlungsverzug ab Mahnung und Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Schecks und Wechsel werden lediglich in besonderen Fällen erfüllungshalber angenommen. Wechselspesen und Diskont gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht festgestellten Gegenforderungen und die Zurückhaltung aufgrund solcher Forderungen ist unzulässig.

Unsere Vertreter sind nicht Inkasso berechtigt !

Bei Bekanntwerden einer ungünstigen Entwicklung der Kreditfähigkeit des Käufers werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Für laufende Verträge kann Vorauskasse oder Sicherung verlangt werden; der Rücktritt vom Vertrag bleibt vorbehalten.

 

11. Rücknahme und Umtausch von Waren kann nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Auf Maß, oder auf besonderen Kundenwunsch gefertigte Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand sein. Für Rücknahmen und Umtausch sind wir berechtigt, durch die anfallenden Kosten, 10% Aufschlag vom Netto-Warenwert zu berechnen. Im Falle notwendiger Auffrischung können die hierfür entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

 

12. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Zinsen und Kosten unser Eigentum.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Sämtliche aus der Weiterveräußerung enstehenden Forderungen einschließlich etwaiger Sicherheiten tritt der Käufer in Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns ab. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich

hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

13. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Haina (Kloster). Auf die vertragliche Beziehung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, auch für Wechsel- oder Scheckklagen ist das Amtsgericht Frankenberg, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

 

14. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke solle eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

 

Rauch - Stalleinrichtungen

Inh. Harald Bönisch,

 

Rauch-Stalleinrichtung

Inh. Harald Bönisch


Webershecke 2
35114 Haina (Kloster)

 

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Telefon: +49 171 6412822